Donnerstag, 14. November 2019
Hier die neue Ausgabe mit Verspätung wegen eines Rechnerproblems.
Uwe Brandhorst Wardenburg, den 10.11.2019 Hardenbergstr. 5 26203 Wardenburg Tel. 04407/6369 Fax 04407/8459 Auf ein Wort, liebe Wardenburger! Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen, liebe Leser. Demnach dürfen Hartz IV Empfänger bei mehrfachen Fehlverhalten insoweit nicht sanktioniert werden, dass ihre gesamten Leistungen auf „null“ runtergekürzt werden. Zurzeit erhalten Hartz IV Empfänger maximal monatlich 420,00 Euro und neben den Mietkosten auch noch einen Regelsatz für Heizkosten, liebe Leser. Im Klartext: „Das Job-Center und die übrigen verantwortlichen Behördenmitarbeiter hatten bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 04.11.2019 die Möglichkeit, wenn ein Hartz IV Empfänger sich an einer Maßnahme zur Wiederbeschäftigung wiederholt nicht beteiligte und/oder einen anberaumten Termin bei einer Behörde wiederholt versäumte, die Hartz IV Leistungen soweit runter zu kürzen, dass der Hartz IV Empfänger keine finanziellen Leistungen mehr erhielt und/oder im schlimmsten Fall wurde darüber hinaus seine Miete ebenfalls nicht mehr mit übernommen.“ So kam es wohl nicht selten vor, liebe Leser, dass ein Hartz IV Empfänger keine finanziellen Hartz IV Gelder mehr vom Staat erhielt und im schlimmsten Fall sogar auch keine Miete mehr von Staat gezahlt wurde, wenn er oder sie zum Beispiel innerhalb eines Jahres dreimal ein Jobangebot ablehnten. Mehr oder weniger stand ein Hartz IV Empfänger unter Umständen über mehrere Monate ohne Geld und Miete da, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als existenzbedrohend ansah und somit zukünftig derartige Kürzungen in der Größenordnung, dass sie die Existenz eines Hartz IV Empfängers gefährden würden, den Behörden, etc. pp mit sofortiger Wirkung untersagte, liebe Leser, weil derartige Kürzungen massiv gegen das Grundgesetz verstoßen würden. Denn Kürzungen in diesen Größenordnungen, wie es die Politik den Behörden und den Jobcentern bei Fehlverhalten von Hartz IV Empfängern bis zum Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgericht bisher einräumte, verstießen gegen die über das Grundgesetz garantierte Menschenwürde bzw. weil durch die Kürzungen bis zu 100 Prozent des Regelsatzes und/oder der Miete das grundrechtlich geschützte Existenzminimum bedroht wird, dass jedem Bürger in unserem „vermeintlichen“ Rechtsstaat jedoch über das Grundgesetz garantiert ist, liebe Leser. Denn, liebe Leser, jeder Bürger in unserem „vermeintlichen“ Rechts- und Sozialstaat der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, hat laut Grundgesetz das Recht auf ein menschenwürdiges Leben bzw. Dasein in unserem Land. Vor Bekanntwerden des Bundesverfassungsgerichtsurteils in Karlsruhe vom 04.11.2019 hatten auch wir uns in unserer Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ so unsere Gedanken gemacht, wie wir wohl in der Lage eines Verfassungsrichters entscheiden würden und sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, alles so beizubehalten, wie es bisher war, ohne uns näher mit der Materie zu befassen, was Kürzungen, dessen mögliche Größenordnungen uns bis dato nicht bekannt waren, liebe Leser, für einen Hartz IV Empfänger im täglichen Leben tatsächlich bedeuten würden. Als wir nun über die Medien und die sozialen Netzwerke erfahren haben, dass einem Hartz IV Empfänger die gesamten Geldleistungen auf „null“ gekürzt werden kann und obendrein auch noch die Miete und dies sogar bis zu drei Monate, kamen wir ins Grübeln, ob diese Leistungskürzungen in diesen Größenordnungen tatsächlich gerecht sind bzw. mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Um es vorweg zu nehmen, liebe Leser: „Natürlich sind derartige Leistungskürzungen, die die Existenz eines Bürgers gefährden absolut indiskutabel und wir müssen heute unsere Meinung eindeutig revidieren, weil wir bis dato unwissend waren bis zu dem Zeitpunkt als das Bundesverfassungsgericht sein Urteil am 04.11.2019 sprach.“ Sanktionierungen müssen natürlich bei Fehlverhalten eines Hartz IV Empfängers den Behörden an die Hand gegeben werden, aber nicht in der Größenordnung, dass im schlimmsten Fall über Monate hinweg ein Hartz IV Empfänger ohne Geld für seinen Lebensunterhalt und ohne Miete dasteht, wovon auch unter Umständen seine Ehefrau und seine Kinder betroffen wären, liebe Leser. Das geht gar nicht, liebe Leser, denn nicht jeder Hartz IV Empfänger ist ein Faulpelz, der sich auf den Rücken der Steuerzahler bzw. des Sozialstaates aushalten lässt. Solche „Sozialschmarotzer“ gab es immer, gibt es auch heute ganz aktuell noch und wird es auch zukünftig immer geben, liebe Leser, die unseren Sozialstaat ausnutzen. Deshalb kann man aber das Grundgesetz nicht so ohne weiteres ignorieren und gegen bestehendes Recht verstoßen, oder sogar im schlimmsten Fall Bürger bzw. Hartz IV Empfänger obdachlos machen, liebe Leser! Insofern müssen Politiker sich fragen lassen, wieso ein derartiger rechtswidriger Zustand über 15 Jahre hinweg in unserem „vermeintlichen“ Rechts- und Sozialstaat passieren konnte, liebe Leser? Jeder von uns kann morgen in die Lage kommen Hartz IV Empfänger zu werden, Ausnahmen bestätigen die Regel, und Sachbearbeiter in den Job Centern konnten bislang mehr oder weniger ohne gesetzliche Vorgaben bzw. Vorlage darüber entscheiden, in welcher Form auch immer ein Hartz IV Empfänger zukünftig durch falsches Verhalten sanktioniert werden würde und das in dem Rahmen, dass sogar die Existenz eines Hartz IV Empfängers in Gefahr gerät bzw. er, oder sie mit ihren Ehepartnern und unter Umständen sogar mit seinen/ihren Kindern (!) obdachlos werden würden. Das muss man sich einmal persönlich vorstellen, was da über 15 Jahre hinweg einem Hartz IV Empfänger unter Umständen rechtswidrig widerfahren ist und welche Macht bzw. Verantwortung einem Mitarbeiter/in in einer Behörde bzw. in den Jobcentern von der Politik diesen besagten Entscheidungsträgern in den Behörden, etc. pp an die Hand gegeben wurde, ohne weiter darüber nachzudenken, in welches Elend manche Entscheidung eines Behördenmitarbeiters bzw. Mitarbeiterin einen Hartz IV Empfänger gestoßen hat und dies laut dem Bundesverfassungsgerichtsurteil in Karlsruhe vom 04.11.2019 vollkommen zu Unrecht! Natürlich, liebe Leser, sagt sich so manch einer unserer Leser, dass dieser besagte Personenkreis selber Schuld hat, in eine derartige Situation gelangt zu sein, weil sie es ja selbst zu verantworten hatten, dass sie Jobangebote ablehnten bzw. Termine bei Behörden nicht wahrgenommen hatten. Allerdings, liebe Leser, sollte man etwas über den Tellerrand hinwegsehen, wenn man so pauschal und leichtfertig über angebliches Fehlverhalten von Hartz IV Empfängern gegenüber den Behörden, etc. pp urteilt. Denn unter den Hartz IV Empfängern gibt es auch einen nicht unerheblichen Anteil von Leitungsempfängern die auf Grund der Situation oder andere Lebensumstände so aus der Bahn geworfen wurden, dass sie ihr tägliches Leben überhaupt nicht mehr auf die Reihe bekommen bzw. bekamen. Wir denken hier an Hartz IV Empfänger die unter Born Out leiden bzw. ansonsten depressiv veranlagt sind und mit dem täglichen Leben so sehr überfordert sind, dass sie zum Beispiel bei den Behörden Termine nicht mehr wahrnehmen können bzw. konnten oder Vorstellungsgesprächen bei Unternehmern, etc. pp. Wer von unseren Lesern hält es für richtig diesen besagten bzw. von uns beschriebenen Personenkreis zu sanktionieren und dies unter Umständen in einer Größenordnung, dass die Existenz gefährdet wird durch den kompletten Hartz IV Leistungsentzug in Form von Geldleistungen für die Wohnung und für die Finanzierung des Lebensunterhaltes, liebe Leser? Wir hoffen, liebe Leser, dass dies keiner einem Hartz IV Empfänger wünscht auch selbst dann nicht, wenn mach ein Faulpelz durch dieses besagte Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 04.11.2019 sich vor Freude die Hände reibt, weil seine Faulheit hiervon profitiert. Dass nun aber der Juso Vorsitzende Herr Kevin Kuhnert (SPD) nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil meint, dass alle Sanktionsmaßnahmen gegen Hartz IV Empfänger abgeschafft werden sollten, also auch die, die das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt hat, ist einmal mehr so typisch Kevin Kuhnert, liebe Leser. Denn, liebe Leser, wenn sich Hartz IV Empfänger nicht korrekt verhalten indem sie zum Beispiel Behördentermine nicht wahrnehmen, oder sich bei möglichen neuen Arbeitgebern nicht vorstellen, dann muss ein derartiges Fehlverhalten auch Konsequenzen haben bzw. nach sich ziehen. Wenn Fehlverhalten von Hartz IV Empfänger aber keine Konsequenzen nach sich ziehen würden, wie es der Juso Vorsitzende Kevin Kuhnert aktuell nach dem besagten Bundesverfassungsurteil gegenüber den Politikverantwortlichen im Reichstag in Berlin einfordert, wie sollen dann zum Beispiel Mitarbeiter von Job Centern die bekanntlich unter anderem Hartz IV Empfänger betreuen derartige Hartz IV Empfänger wieder zurück ins Arbeitsleben führen, etc. pp, wenn sie sich nicht kooperativ verhalten und sich weigern sich wieder ins Arbeitsleben integrieren zu lassen? Insofern ist das nun gefasste Bundesverfassungsgerichtsurteil in unseren Augen der Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ absolut in Ordnung, wenn bei Fehlverhalten Hartz IV Empfänger in der Form sanktioniert werden können, dass bei Terminversäumnissen 10 Prozent des Regelbedarfs von den zuständigen Behördenmitarbeitern gekürzt werden dürfen und im Wiederholungsfall sogar bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs, aber eine Kürzung des Regelbedarfs um 60 Prozent bzw. sogar um 100 Prozent klar untersagt wird. Bedauerlich, liebe Leser, dass dieses Urteil nicht für „Unter-25-Jährige“ gilt, da für diesen Personenkreis das Bundesverfassungsgericht kein Urteil zusätzlich verfasst hat. Für diesen besagten Personenkreis drohten schon vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil noch höhere Strafen als den Älteren, wenn sie ihren Pflichten nicht nachgekommen waren bzw. für die Zukunft nicht nachkommen werden, liebe Leser. Der Verstoß gegen das Grundgesetz geht für diesen Personenkreis lustig weiter, sofern sie, wie sonst auch, liebe Leser, bei Terminversäumnissen, etc. pp von den verantwortlichen Behördenmitarbeitern in bisheriger Form nach dem alten Recht sanktioniert werden, was ebenfalls wie bei den Älteren eindeutig ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt, wie wir heute nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 04.11.2019 wissen, liebe Leser. Die NWZ berichtete in einem Tageszeitungsartikel vom 06.11.2019, dass „nur ein kleiner Teil von Hartz IV Empfängern von Sanktionen betroffen war“, liebe Leser. Dieser vermeintlich „kleine Teil“ betraf immerhin im vergangenen Jahr 441.000 Hartz IV Empfänger von insgesamt 7 Millionen Hartz IV Beziehern. Den meisten Hartz IV Empfänger wurden deshalb Leistungen gekürzt, weil sie einen Termin versäumten. Dennoch, liebe Leser, kann man nicht einfach das Fehlverhalten der Politik damit entschuldigen, wie es die NWZ so lapidar in ihrem Zeitungsbericht vom 06.11.2019 versucht darzustellen, wie wir in der Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ meinen, dass die meisten Leistungskürzungen an Hartz IV Empfängern in der Vergangenheit mehr oder weniger Bagatellfälle waren, weil die Kürzungen an Sozialleitungen wegen Terminversäumnisse zustande kamen. Jeder Einzelfall, liebe Leser, wo Hartz IV Empfängern und ihren Familienangehörigen (!) durch Leistungskürzungen der verantwortlichen Behördenmitarbeiter das grundrechtlich geschützte Existenzminimum genommen wurde, ist in unseren Augen der Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ ein Fall zu viel! Wie konnten die NWZ Verantwortlichen in der Chefredaktion in unseren Augen der Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ so lapidar über das Schicksal von Hartz IV Empfängern hinwegsehen denen zu Unrecht das Existenzminimum genommen wurde, liebe Leser, und dies teilweise über Monate bzw. Jahre hinweg? Die entscheidende Frage in unserer Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ bleibt jedoch, liebe Leser: „Wieso konnte dieser rechtswidrige Zustand über 15 Jahre anhalten die Familien ihre Existenz kostete?“ Weshalb haben die Medien hier nicht entsprechend gegenüber der Politik Druck ausgeübt und die Öffentlichkeit über diesen eklatanten Missstand an Hartz IV Empfängern, die unter Umständen Hartz IV Empfängern und ihren Familienangehörigen sogar ihre Existenz und ihr Dach über den Kopf kostete (!), darüber nicht ausreichend aufgeklärt. Und, liebe Leser, abschließend die Frage an die Sozialverbände: „Wieso wurde nicht umgehend nach in Kraft treten der Hartz IV Gesetze ein Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt bzw., wieso konnte dieses Unrecht über 15 Jahre in unserem „vermeintlichen“ Rechts- und Sozialstaat rechtswidrig von den verantwortlichen Behördenmitarbeitern ungehindert und ungeniert praktiziert werden?“ „Unglaublich, liebe Leser, und das vor dem Hintergrund, dass das Rechtsvergehen – Kürzung der Regelsatzes auf „null“ und Streichung der Mietzahlungen bei Fehlverhalten eines Hartz IV Empfängers über Monate hinweg - bei „Unter-25-Jährigen“ lustig weitergehen darf, weil das Bundesverfassungsgericht diesen Personenkreis nicht wie bei den Älteren in Schutz genommen hat!“ Euer Uwe Brandhorst P.S.: Sämtlichen Äußerungen, Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und keine Tatsachenbehauptungen, um damit vorsorglich Medienjuristen die Möglichkeit zu nehmen, durch juristische Spitzfindigkeiten Prozesse anzuzetteln, um den überlasteten Gerichten und uns die Zeit zu stehlen, für Nebenkriegsschauplätze, die ohnehin niemanden interessieren bzw. den Kern der Aussagen dieser Internetveröffentlichung, nach unserer persönlichen Auffassung, verfehlen.
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