Uwe Brandhorst Wardenburg, den 22.05.2021
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Auf ein Wort, liebe Wardenburger!
Es ist kaum zu glauben, liebe Leser, aber gerade das, was wir von der Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ in unserer letzten Ausgabe bemängelt hatten ist einmal mehr wieder eingetroffen.
Wie unsere Stammleser wissen haben wir in unserer letzten Kolumnenausgabe „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ bemängelt, dass viele Bürger und Politiker erst handeln und dann ihr Hirn, sofern vorhanden (!), einschalten, aber sich dann ernsthaft darüber wundern, dass es aufgrund ihres dummerhaftigen Handelns öffentlich Kritik hagelt ohne Ende.
Exakt dieses „Ereignis“, liebe Leser, konnten hautnah die niedersächsischen Bürger vor wenigen Tagen erleben, als der niedersächsische Ministerpräsiden Stephan Weil in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 die Maskenpflicht im Einzelhandel ab Dienstag nach Pfingsten aufheben wollte.
Darüber hinaus sahen die geplanten Lockerungen nach Pfingsten außerdem vor, dass in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 die Schnelltestpflicht für den Einzelhandel wegfallen sollte.
Zumindest sah ein entsprechender Entwurf eine kurzfristige Lockerung der Corona-Regeln in der von uns als Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ in dieser Kolumnenausgabe beschriebenen Vorgehensweise der niedersächsischen SPD Landesregierung so aus.
Dieses Vorhaben, liebe Leser, stieß wohl bei zahlreichen Bürgern Niedersachsen, aber auch Beschäftigten aus dem Einzelhandel so sehr auf Unverständnis, dass sie sich veranlasst sahen ihren Unmut der niedersächsischen Landesregierung in Hannover persönlich mitzuteilen, so zumindest äußerste sich die Landesregierungssprecherin Anke Pörksen öffentlich über die Medien, liebe Leser.
Weiterhin sagte die Landesregierungssprecherin Anke Pörksen öffentlich über die Medien:
"Seitdem gibt es ein intensives Nachdenken."
Durch die Ankündigungen der Corona-Lockerungen der niedersächsischen Landesregierung um den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil sah sich auch die
Ärztegewerkschaft veranlasst die geplanten Maskenlockerungen der niedersächsischen Landesregierung öffentlich zu kritisieren bzw. davor zu warnen derartige Corona-Lockerungen zum jetzigen Zeitpunkt umzusetzen!
So konnte man in der online Medien - Nachrichtenagentur dpa – folgende weitere öffentliche Pressemitteilung nachlesen:
„ (…) Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund Niedersachsen hatte vor einer voreiligen Lockerung der Maskenpflicht gewarnt. Ein solcher Schritt sei denkbar, wenn der Anteil der vollständig geimpften Menschen in Niedersachsen 80 Prozent erreiche – oder alle Impfwilligen sich hätten impfen lassen können, sagte Hans Martin Wollenberg, der Vorsitzende des niedersächsischen Landesverbandes des Marburger Bundes, am Freitag vor Pfingsten in Hannover. Derzeit seien landesweit aber erst rund elf Prozent der Menschen vollständig gegen das Corona-Virus geimpft. (…).“
Weiter heißt es in der dpa-Meldung:
" (…) „Wir dürfen das Erreichte nicht aufs Spiel setzen. Wer jetzt die Maskenpflicht lockert, gefährdet diejenigen, die noch keine Impfung erhalten haben", betonte Wollenberg. Darunter seien beispielsweise auch die Beschäftigten des Einzelhandels und Kinder. Marburger-Bund-Vize Andreas Hammerschmidt machte klar, Virusmutanten wie die indische Variante ließen sich nur mit einer hohen Impf-Rate in Schach halten: "Solange wir diese nicht erreicht haben, führt am Maske tragen kein Weg vorbei.“ (…)."
Mal ganz im Ernst, liebe Leser, aber was hat die niedersächsische Landesregierung um den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil geritten bzw. humorvoll gesagt „geraucht“, die Nase-Mund-Maskentragepflicht, wie auch die Schnelltestpflicht für den Einzelhandel nach Pfingsten aufheben zu wollen?
Es kann doch nicht wahr sein, liebe Leser, über so eine irrsinnige Maßnahme ernsthaft nachzudenken, geschweige denn diese sogar auch noch öffentlich auszusprechen (!), im Wissen, dass nur 10 Prozent der niedersächsischen Bürger bisher tatsächlich durchgeimpft sind und somit noch keine Herdenimmunität besteht und darüber hinaus bisher noch nicht ein einziges Kind in Niedersachsen geimpft wurde die sich im Übrigen ebenfalls mit dem Corona-Virus anstecken können, wie wir heute wissen, liebe Leser!
Die Politiker auf Bundes, Landes- und Kommunaler Ebene haben nach ihrer Wahl in das jeweilige politische Gremium einen Eid geschworen vom „Deutschen Volk Schaden abzuwenden, so wahr ihnen Gott helfe“.
Gesundheitliche Schäden durch die Aufhebung der Mund- Nasen-Maskentragepflicht hätten unter Umständen etlichen niedersächsischen Bürgern, wie auch Besuchern und Touristen in Niedersachsen zumindest teilweise ihre Gesundheit gekostet, wenn nicht sogar ihr Leben, wenn die besagte Maskentragepflicht nach Pfingsten aufgehoben worden wäre, sofern die niedersächsische Landesregierung um den Ministerpräsidenten Stephan Weil ihr geplantes Vorhaben umgesetzt hätten, liebe Leser!
Fakt ist inzwischen auf jeden Fall, liebe Leser, dass die Landesgesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Mittwoch twitterte: "Es wird keine Aufhebung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen geben."
Man kann den zahlreichen Bürgern und den Mitarbeitern im Einzelhandel in Niedersachsen nur dankbar sein, dass sie ganz offensichtlich so energisch ihre Kritik gegenüber den Bediensteten und Politikern der niedersächsischen Landesregierung vorgetragen hatten, dass die Verantwortlichen der niedersächsischen Landesregierung sich genötigt sahen, ihr aberwitziges Vorhaben wieder zurückzunehmen, die Mund-Nase- Maskentragepflicht, sowie das Entfallen der Schnelltestpflicht für den Einzelhandel in Niedersachsen nach Pfingsten nicht umzusetzen, liebe Leser!
Dass die Landesregierungssprecherin Anke Pörksen öffentlich über die Medien ernsthaft verkündete (!), dass auf Grund der Proteste der besagten niedersächsischen Bürger und Mitarbeiter des Einzelhandels in Niedersachsen die Landesregierung "Seitdem intensiv darüber nachdenken würden" ihr aberwitziges Vorhaben eventuell doch wieder zurückzunehmen, oder vielleicht auch nicht (!), ist ein weiterer schlechter Treppenwitz der das Prädikat „Extraklasse“ in unseren Augen der Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ verdient!
Über dieses besagte aberwitzige und zugleich irrsinnige Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung um den Ministerpräsidenten Niedersachsens Stephan Weil die Mund-Nase-Maskentragepflicht ebenso beizubehalten, wie auch die Schnelltestpflicht für den Einzelhandel muss man nicht „intensiv nachdenken“, sondern sofort handeln und den Blödsinn dort ablegen, liebe Leser, wo es hingehört:
Unter den Buchstaben „M“, wie Müll, liebe Leser!
Dass die NWZ-Lokalzeitung in unserem Raum diesen Irrsinn unserer Landesregierung um den Ministerpräsidenten Stefan Weil nicht kommentierte und dann in einem Kommentar inhaltlich entsprechend kritisierte werten wir als Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ als einen Fauxpas ohne Gleichen, liebe Leser!
Denn, liebe Leser, wozu benötigt man eine lokale Tageszeitung die ein derartiges Versagen einer Landesregierung, wo es um das Wohl der dort lebenden, wie auch arbeitenden Bevölkerung geht nicht aufgreift und die verantwortlichen der niedersächsischen Landesregierung um den Ministerpräsidenten Stephan Weil über einen Kommentar entsprechend energisch in die Schranken weist?
Wann, wenn nicht jetzt bei so einer fatalen Situation, liebe Leser?
Passend zu diesem Thema unserer heutigen Kolumnenausgabe „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ auch folgende Pressemitteilung unseres hochgeschätzten Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, wie man es in der online Spiegelausgabe vom 23.05.2021 nachlesen kann:
„ (…) Um die Impfkampagne auch unter jungen Menschen voranzutreiben, plädiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dafür, Impfdosen der Hersteller Biontech und Pfizer zu reservieren. »Ein Weg zu regulärem Unterricht nach den Sommerferien ist das Impfen der Jugendlichen«, sagte der CDU-Politiker der »Bild am Sonntag«. »Das erklärte Ziel ist, dass die Länder den minderjährigen Schülerinnen und Schülern bis Ende August ein Impfangebot machen. Weil für sie wegen der Zulassung nur ein bestimmter Impfstoff infrage kommt, müssen dafür genügend Biontech-Dosen reserviert werden. « (…).“
Na, liebe Leser, da geht doch die Sonne auf.
Ein hochbezahlter Bundesgesundheitsminister mit dem Namen Jens Spahn verkündete öffentlich, dass er Schülern ab 12 Jahre bis Ende August ein Impfangebot machen möchte und dafür dann, wer hätte es gedacht (!), genügend Biontech-Dosen reservieren muss!
Was für eine kluge Entscheidung unseres hochbezahlten Ankündigungsbundesgesundheitsministers Jens Spahn, was die Medien als nennenswerte Nachricht vollkommen kritiklos bereitwillig an die Öffentlichkeit weitergeben!
Es ist doch wohl vollkommen klar, wenn man seine Zielgruppe für ein Angebot erweitert, dass man dann auch mehr Ware für dieses Angebot bereitstellen muss, oder, liebe Leser?
Für uns von der Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ zeigt es einmal mehr, auf was für ein Niveau die Politik, aber auch die Medien gelandet sind, so eine Selbstverständlichkeit den Bürgern unseres Landes als nennenswert Nachricht zu verkaufen.
In das gleich Bild „niveaulos“ passt auch die folgende Pressemitteilung, die nun jüngst über die Medien gingen, was da der NDR, der WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ recherchierten.
„ (…) So reiche es, den Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Beleg die Zahl der Getesteten mitzuteilen. Die Regelungen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger öffnen offenbar Betrügereien Tür und Tor. Die Betreiber von Testzentren müssen für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben. Es genüge, wenn sie den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen die nackte Zahl der Getesteten ohne jeglichen Beleg übermittelten – danach fließe Geld.
Hintergrund des Problems ist dem Bericht zufolge die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort heiße es ausdrücklich, dass die zu übermittelnden Angaben „keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“ dürfen.
Wer kostenlose Bürgertests anbieten will, braucht dazu meist kaum Voraussetzungen, wie der Bericht ausführt: Ein Onlinekurs über die Abstrich-Entnahme reicht vielerorts aus, dann könne beim Gesundheitsamt ein Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums gestellt werden. Dies werde meist ohne Schwierigkeiten genehmigt. Dem Bericht zufolge verzeichnete allein Nordrhein-Westfalen Mitte März noch 1862 Teststellen, Mitte April waren es dann 5776 und Mitte Mai 8735. Abrechnen können die Teststellen pro Bürgertest 18 Euro.
Die drei Medien berichteten über Recherchen in mehreren nordrhein-westfälischen Testzentren. Sie glichen die dortigen Abläufe mit einer internen Datenbank des Landes ab, in der die Meldungen der durchgeführten Tests verzeichnet sind. Demnach zählten die Journalisten jeweils deutlich weniger Besucher in den Testzentren als anschließend an das Land gemeldet wurden.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums teilte mit, dass die Teststellenbetreiber zwar keine Daten über Namen der Getesteten oder Einkaufsbelege der Tests einreichen müssen. Sie müssten diese Unterlagen aber selbst aufbewahren. Fälle, dass Testzentren mehr Tests melden als tatsächlich durchgeführt werden, seien dem Gesundheitsministerium bisher „nicht bekannt geworden“. Wenn sich allerdings Anhaltspunkte für Abrechnungsbetrug ergeben, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Fälle prüfen. (…).“
Inzwischen ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft, liebe Leser!
Aber, liebe Leser, was sind das für „Gesetze/Verordnungen/Richtlinien“ des Bundesgesundheitsministeriums, wo solche Missbrauchszustände überhaupt möglich sind!
Jeder „Hans und Franz“ kann sich einen Pavillon für maximal 200 Euro kaufen, macht einen kleinen „Onlinekurs über die Abstrich-Entnahme“ und stellt dann beim zuständigen Gesundheitsamt ein Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums.
Anschließend geht es ans Geldscheffeln, liebe Leser!
18 Euro pro Abstrich, wovon 2-3 Euro auf Materialkosten entfallen.
In fünf Minuten sind bei 4 Personen in einem Personenwagen 4 Abstriche locker gemacht, wie wir als Redaktion „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ selber an einem Selbstversuch feststellen konnten.
Personendaten in den Computer eingeben und anschließend gibt es das Corona-Testergebnis papierlos auf dem Handy der jeweils getesteten Person.
4 Abstriche ergeben 76 Euro Einnahme abzüglich 8 bis 12 Euro Materialeinsatz und das alles in 5 Minuten.
Den daraus resultierenden Stundelohn kann sich jeder Leser unserer Kolumnenserie „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ selber ausrechnen.
Goldgräberstimmung bei Impfzentren-Betreibern auf Kosten der Steuerzahler!
Egal, liebe Leser, wo man bei dieser Pandemie hinschaut, alles was die Politik bisher auf den Weg gebracht hat, ob Masken- und Desinfektionsbeschaffung, Wirtschaftshilfen, Impfdosenbeschaffung, Errichtung von teuren Impfzentren (Mieten/Personalkosten) ohne Impfstoff, etc. pp alles steht unter einem Synonym:
„Schlamperei“ und dies auf Kosten der Steuerzahler, sowie Selbstständige und deren Mitarbeiter/innen die um ihre Existenz bangen soweit das Auge blickt, liebe Leser!
Euer
Uwe Brandhorst
P.S.: Sämtlichen Äußerungen, Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und
keine Tatsachenbehauptungen, um damit vorsorglich Medienjuristen die Möglichkeit zu nehmen, durch juristische Spitzfindigkeiten Prozesse anzuzetteln, um den überlasteten Gerichten und uns die Zeit zu stehlen, für Nebenkriegsschauplätze, die ohnehin niemanden interessieren bzw. den Kern der Aussagen dieser Internetveröffentlichung, nach unserer persönlichen Auffassung, verfehlen.
Samstag, 29. Mai 2021
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