Uwe Brandhorst Wardenburg, den 15.04.2018
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26203 Wardenburg
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Auf ein Wort, liebe Wardenburger!
Beim Recherchieren von Wissenswertem für unsere Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ denken wir hier und da, wenn wir unglaubliches wieder einmal ans Tageslicht bzw. an die Öffentlichkeit zerren, und dann über die für uns neuen Informationen näher nachdenken, „ach hätten wir diese Neuigkeiten doch besser da im Dunklen gelassen und niemals davon erfahren“.
Vielfach ist es nämlich so, liebe Leser, dass das was man da an neunen Informationen hört, sieht oder liest gar nicht so angenehm ist bzw. wenn man dann über diese neuen Informationen näher nachdenkt, sich ernsthaft fragt, wie die da „Oben“, das mit uns hier „Unten“ machen können?
Ja, liebe Leser, und ob man es nun glauben will oder auch nicht, vielfach ist es nach wie vor so, obwohl wir diese Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ schon fast zwei Jahrzehnte lang veröffentlichen, dass wir uns über Ungereimtheiten, Heuchelei, Ungerechtigkeiten nach wie vor tierisch aufregen können, liebe Leser, wenn wir auf derartige Informationen stoßen in Form von Eigenrecherche, oder durch Informanten die uns über neue Sachverhalte in der Medienbranche, in und aus der Politik, dem Establishment, etc. p.p informieren!
Natürlich hat unsere heutige Eingangserläuterung zu unserer Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ seinen Grund, liebe Leser, wenn wir über unsere Gemütslage nach Recherchen über unglaubliche Vorkommnisse innerhalb unseres Dunstkreises, aber auch weltweiten Ereignissen unseren Lesern berichten bzw. entsprechend kommentieren, wie wir uns nach fast 20 Jahren Veröffentlichungen dabei fühlen.
Ja, liebe Leser, man kann mit Fug und Recht sagen, dass wir nach über 20 Jahren Veröffentlichungen unserer Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ uns immer noch fürchterlich darüber aufregen können, wenn wir bei unseren Recherchen auf Ungerechtigkeiten, etc. p.p stoßen.
Ein Gutes hat es, liebe Leser, wenn wir uns nach wie vor hier in unserer kleinen, aber recht feinen Redaktion über Neuigkeiten die gewisse Ungerechtigkeiten, etc. p.p ans Tageslicht bzw. an die Öffentlichkeit bringen uns noch aufregen können:
„Wir leben bzw. fühlen noch und sind noch nicht soweit abgestumpft und verblödet, dass uns Ungerechtigkeiten, etc. p.p nicht mehr berühren bzw., dass uns Informationen, wo die da „Oben“ sich Vorteile für sich selbst verschaffen auf Kosten von uns hier „Unten“!“
Und, liebe Leser, wir glauben, dass dies auch unser Erfolgsrezept ist, weshalb wir so viele treue Leser unserer Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ nach wie vor haben, weil wir nicht davor zurückschrecken gewisse „Sauereien“ der Obrigkeiten auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft nicht nur zu recherchieren, sondern auch unverblümt und ehrlich an die Öffentlichkeit zu bringen!
Vor einer weiteren „Sauerei“ der Obrigkeit auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft möchten wir in unserer heutigen Kolumnenausgabe „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ berichten, über die wir uns einmal mehr tierisch aufgeregt haben, weil sie uns nicht kalt gelassen hat, sondern innerlich nach wie vor berührt, liebe Leser, und das sei an dieser Stelle ausdrücklich gesagt, dass dieses Empfinden von unserer Seite nicht nur so daher gesagt wird, sondern tatsächlich jeden in unserer Redaktion bis ins Innere getroffen hat.
Im Übrigen wollen wir unsere Leser darauf ausdrücklich hinweisen, dass diese Information schon seit geraumer Zeit uns vorliegt und von zwei Informanten uns zugetragen wurde, die regelmäßig unsere Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ lesen.
An unsere Informanten:
„Manchmal braucht es eben seine Zeit, bis der richtige Augenblick da ist, um über Informationen, die uns zugetragen wurden, dass wir hierüber in unserer Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ berichten. Aber wie unsere Informanten nun einmal mehr erkennen können, aber auch unsere Leser, irgendwann kommen wir schon auf uns zugesteckte Informationen, Hinweise, etc. p.p darauf zurück und berichten bzw. kommentieren über zum Teil hochinteressante Hinweise die man uns zukommen ließ! Besten Dank auf diesem Weg an unsere zahlreichen Informanten!“
Es geht natürlich bei dieser bereits angekündigten „Sauerei“ einmal mehr, wie sollte es auch anders sein, liebe Leser, um das Establishment, um die Medien und um die Politiker!
Unsere „Lieblingsfreunde“ die einmal mehr ihre ungezügelte Gier nach Geld und Macht nicht zügeln konnten und dies, wie sollte es auch anders sein, auf Kosten der Schwächsten unserer Gesellschaft.
Und, liebe Leser, wenn wir schreiben „auf Kosten der Schwächsten dieser Gesellschaft“, dann meinen wir auch die „Schwächsten“ dieser vermeintlichen „Wohlstandgesellschaft“ die sehr viel hart arbeiten müssen für sehr wenig Geld und dies bei Wind und Wetter, ob es draußen regnet, die Sonne scheint, der Wind einmal nasskalt ins Gesicht bläst, oder es schneit, sie stehen früh morgens ihren Mann/Frau und bringen uns die Zeitung ins Haus.
Gemeint sind die Zeitungszusteller, liebe Leser, die vielfach diesen Beruf ausüben, weil sie diese 450,00 Euro Mindestlohn dringend brauchen, um über die Runden zu kommen, liebe Leser!
Sie taten/tun dies vielfach für einen Hungerlohn von 6,38 Euro netto incl. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag und vielfach tragen viele Zeitungszusteller die Zeitungen wesentlich länger aus, als die Verleger ihnen an Zeit einräumen, innerhalb welchen Zeitraum sie die Zeitungen in ihrem Verteilungsgebiet auszutragen haben, weil es ganz einfach in diesem Zeitfenster unmöglich ist, die Zeitungen rechtzeitig den jeweiligen Abonnenten zuzustellen, wodurch der Hungerlohn für die Zeitungszusteller pro Stunde von 6,38 Euro nochmals reduziert wird und dies vielfach mit Wissen der ach so „sozial“ eingestellten Zeitungsbranche und der Politik die ja angeblich immer für den kleinen Mann da sein wollen, liebe Leser!
Und, liebe Leser, wenn wir schreiben, dass es sich bei den Zeitungszustellern um eine Berufsgattung handelt, die sich vielfach im unteren Drittel unserer Gesellschaft bewegen, dann wollen wir damit diesen Teil der Berufstätigen nicht diskreditieren, sondern nur darauf aufmerksam machen, dass in der Regel die Zeitungszusteller auf jeden Cent angewiesen sind und diese Arbeit vielfach nicht deshalb machen, weil sie Lust und Laune haben, sondern weil sie das wenige Geld für diese harte Arbeit brauchen und jeden Cent x-mal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben.
Wenn man dann noch an diese in der Regel sozial schwache Berufsgruppe die es ohnehin schon schwer haben über die Runden zu kommen sich auch noch bereichert, dann, liebe Leser, ist bei uns in der Redaktion der Bart ab und dann kocht es im Inneren bei uns, weil wir uns fragen, wie können die da „Oben“ das ohne Skrupel mit uns hier „Unten“ ganz einfach so machen und, wenn man dann bei allen Beteiligten dieser „Sauerei“ nachfragt, wie es zu diesen Ungereimtheiten kam, sich dann teilweise arrogant ohne eine Antwort abzugeben, abzuwenden, dann, liebe Leser, könnte man vor Wut in die Luft gehen!
Wir hier in unserer Redaktion könnten platzen, liebe Leser, wie diese bornierten Politiker, Medienmacher in gehobener Position, sowie das Establishment sich so arrogant verhalten können bei Missständen gegenüber den Schwächsten in unserer Gesellschaft die sie selbst zu verantworten haben, aber auf Nachfrage ganz einfach sich arrogant abwenden und zu feige sind Rede und Antwort zu stehen.
Zur Sache, liebe Leser!
Viele unserer Leser haben über die verschiedenen Medien über die GroKo Verhandlungen zwischen der CDU/CSU und der SPD an Informationen gelesen, im Fernsehen das eine oder andere teilweise im Vorabeilaufen an Infos aufgeschnappt bzw. während der Autofahrt im Radio in Gedanken versunken, doch den einen oder anderen Hinweis mitbekommen.
Aber den Hinweis, liebe Leser, dass Zeitungverlage für ihre Zeitungszusteller statt bisher 15 nur noch fünf Prozent zur Rente dazugeben müssen und dies für einen Zeitraum von fünf Jahren, liebe Leser, haben die weitaus meisten Leser unserer Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ mit Sicherheit weder gelesen, noch gehört bzw. im Fernsehen als Nachricht mitverfolgt!
Mit dieser Sonderregelung soll die „bundesweite Versorgung“ mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte gesichert werden, liebe Leser!
Unsere interessierten Leser sollen sich keine Gedanken machen, es stand auch so gut wie in keiner Zeitung und außer die Fernsehsendung Panorama und das Deutschlandradio hat kein anderes Medium hierüber berichtet, liebe Leser, so zumindest unserer heutiger Informationsstand!
Insbesondere unsere Zeitungsverlage haben hierüber nicht berichtet, liebe Leser, wo sie doch immer so fein, sauber und öffentlichkeitswirksam auf ihre grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit pochen, wenn die Chefredakteure glauben, dass irgendwelche Dritten an diesem Grundrecht meinen Rütteln zu müssen bzw. besser gesagt, die Pressefreiheit beschneiden zu müssen, oder reinreden zu müssen!
Wer die Pressefreiheit bzw. die Medienfreiheit im Allgemeinen öffentlich, aus welchen Gründen auch immer, liebe Leser, attackiert, der begeht in den Augen der Medieninhaber eine Majestätsbeleidigung und wird umgehend auf die „schwarze Medienliste“ gesetzt, auf der wir im Übrigen auch stehen (!), was nichts anderes bedeutet, dass Aussagen in Form von Berichten aus unserer Ecke nicht veröffentlicht werden bzw. diese Art von Kritiker mit allem Mitteln bekämpft werden, koste es was es wolle, Hauptsache Medienkritiker sind anschließend mundtot bzw. werden erfolgreich zum Schweigen gebracht.
Am Rande bemerkt, liebe Leser, in unserem Fall, wie bereits erwähnt, seit fast 20 Jahre erfolglos, da wir uns von niemanden den Mund verbieten lassen, egal was es kostet und schon gar nicht von solchen NWZ Vasallen, wie „Gathmann, Bothmer & Co.“ die in unseren Augen so dermaßen Doppelzüngig sind, dass Klapperschlangen mit ihrer bekanntlich langen gespaltenen Zungen beim Anblick gespaltener Zungen der eben genannten NWZ Obrigkeiten Minderwertigkeitskomplexe bekommen, liebe Leser, und sich reuig unter ihren Felssteinen oder Gebüschen zurückziehen, um sich dort demutsvoll einzurollen!
Zurück zum Thema, liebe Leser.
Rachel Marquardt von der Gewerkschaft Verdi kritisiert, es sei „nicht nachvollziehbar, weshalb eine Einzelfrage da so plötzlich im Koalitionsvertrag landet, die so negative Auswirkungen für die betroffenen Zeitungszusteller hat, weil die Verlage nach den Plänen von Union und SPD weniger für den pauschalen Arbeitgeber-Beitrag zur Rentenversicherung zahlen sollen, was bei Zeitungszustellern Einbußen von 45 Euro monatlich bei einem Verdienst von 450 Euro ausmachen würde, sofern das Vorhaben laut GroKo Vertrag umgesetzt werden sollte, wovon nach heutiger Lesart auszugehen ist. Es ist bisher aus dem Koalitionsvertrag nicht ersichtlich, dass das irgendwie anders kompensiert werden sollte. Das heißt: Erstmal ist davon auszugehen, dass diese Einbußen für Zeitungszusteller in der Rentenkasse von den Betroffenen selber aufgebracht werden müssen. Wenn das tatsächlich so ist, dann ist das ein Unding!“
Die Zeitungsverleger gehen allerdings davon aus, dass den Fehlbetrag nicht die Zusteller begleichen müssen.
Dietmar Wolff, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV):
„Ich habe im Koalitionsvertrag nicht gelesen, dass die Regelung, wie sie jetzt offenbar vorgesehen ist, zulasten der Zusteller gehen soll. Zeigen Sie mir die Stelle im Koalitionsvertrag, wo steht, dass das aufgefangen werden muss durch Abzüge beim Zusteller. Die Stelle habe ich nicht gefunden.“
Die BDZV geht davon aus, dass die Allgemeinheit obendrauf zahlen muss, sollte es einmal zu einem entsprechenden Gesetz kommen. Die Rentenkasse sei voll; und das Geld diene der Erhaltung der funktionierenden Zeitungsverlage.
Die Zeitungszustellung sei aktuell nicht mehr überall betriebswirtschaftlich sinnvoll. Durch den Mindestlohn müssten die Verlage pro Jahr 200 Millionen Euro mehr ausgeben.“
Es ist schon bemerkenswert, wie der Geschäftsführer des BDZV Dietmar Wolff auf die Sonderregelung zu Gunsten der Verlagsbranche und zu Lasten der Zeitungszusteller bzw. der Allgemeinheit auf Nachfrage reagiert, wie die Zeitungsverlagsbranche diese einzigartige Sonderregel im Verhältnis zu allen anderen Unternehmerbranchen in Deutschland empfindet, egal ob diese Sonderregelung nun über die Zeitungszusteller zukünftig finanziert wird, oder über die Allgemeinheit, liebe Leser!
Denn, liebe Leser, die Sonderregelung zu Gunsten der Verlagsbranche ist mit nichts zu begründen, weshalb die Union und die SPD diese einseitige Bevorzugung zu Gunsten der Zeitungsbranche und zu Lasten der Zeitungszusteller bzw. der Allgemeinheit in ihren GroKo Vertrag mit aufgenommen hat.
Nahezu unverschämt ist die Annahme des Geschäftsführers des BDZV Dietmar Wolff, dass nur weil die Rentenkassen einmal im Augenblick angeblich voll ist, diese gut gefüllte Kasse einseitig als „Selbstbedienungsladen“ für seine Verlagsbranche wie vollkommen selbstverständlich (!) missbraucht werden kann und dies auch noch unter dem Deckmantel, dass der Griff in die Kasse aus dem fadenscheinigen Grund laut dem Geschäftsführer des BDZV Dietmar Wolff berechtigt sei, weil das Geld schließlich und endlich dazu diene „der Erhaltung der funktionierenden Zeitungsverlage“ weiterhin aufrecht zu erhalten!
„Gratulation an den Geschäftsführer des BDZV Dietmar Wolff kann man auf diesem Weg nur sagen!“
Analog wäre dann ja jedes Unternehmen dazu berechtig, den Griff in irgendeine gerade gut gefüllte Bundeskasse vornehmen zu können, sofern es irgendeiner Unternehmerbranche innerhalb Deutschlands einmal finanziell schlecht gehen sollte!
Dies ist in unseren Augen eine nahezu absurde Begründung die uns da der Geschäftsführer des BDZV Dietmar Wolff versucht auftischen zu wollen, und dies auch noch ernsthaft (!), liebe Leser, weshalb die Verlagsbranche einmal mehr eine Sonderregelung gegenüber allen übrigen Unternehmen innerhalb Deutschlands für sich meint beanspruchen zu müssen.
Ebenfalls dürfte nach unserer persönlichen Einschätzung die fadenscheinige Behauptung des Geschäftsführers des BDZV Dietmar Wolff der Verlagsbranche würde es finanziell schlecht gehen eher ein Witz aus der untersten Schublade sein, liebe Leser.
Am Beispiel der NWZ, und dies ist in der Verlagsbranche kein Einzelfall, steigen die Zeitungs- und Anzeigenpreise jedes Jahr nach gut Dünken der Verlagseigentümerfamilien pünktlich zum 01.04. eines jeden Jahres, weil sie es in der Vergangenheit geschafft haben, sogar zum Teil mit rechtswidrigen Mitteln (!), wie wir meinen, sich eine Monopolstellung in ihrer Region aufzubauen und somit die Zeitungs- und Anzeigenpreise ansteigen lassen können, wie es ihnen gerade in den Sinn kommt!
Wenn nun also von Seiten des Geschäftsführers des BDZV Dietmar Wolff behauptet wird, dass es der Verlagsbranche finanziell schlecht geht, haben die Verleger entweder in der Vergangenheit schlecht gewirtschaftet bzw. den Anschluss ins Internet verpasst und/oder nicht rechtzeitig expandiert, wie wir es bei der NWZ nachvollziehen können, sofern wir korrekt recherchiert haben, wovon auszugehen ist, liebe Leser.
Exemplarisch sei an dieser Stelle der Ippen-Verlag genannt oder die Osnabrücker Zeitung, die in der Vergangenheit weitsichtig Aufkäufe von konkurrierenden Zeitungsverlagen in ihrer Region vorgenommen hatten und mehrere Millionen Euro Beträge in die Hand nahmen und somit wohl kaum ein Beweis für die vollmundige Behauptung des Geschäftsführers des BDZV Dietmar Wolff sein dürfte, dass es der Verlagsbranche finanziell schlecht gehen würde.
Es sei denn, liebe Leser, man hat den Start ins Netz verpasst und/oder sein Verteilungsgebiet nicht entsprechend durch Zukäufe von konkurrierenden Zeitungsverlagen verpasst, wie man es nach unserer Meinung am Beispiel der NWZ eindrucksvoll nachvollziehen könnte, wenn man denn wollte, liebe Leser!
Bemerkenswert, liebe Leser, dass der Geschäftsführer des BDZV Dietmar Wolff als weitere Begründung anführt, weshalb die Zeitungsbranche einseitig eine Sonderregelung beim Mindestlohn erhalten sollen im Gegensatz zu allen übrigen Unternehmerverbänden in Deutschland, dass die Einführung des Mindestlohns die Verlagsbranche über 200 Millionen Euro kosten wird.
Bemerkenswert in so weit, liebe Leser, weil auch hier die Verlagsbranche einseitiger Nutznießer unter allen Unternehmerverbänden in Deutschland war, weil sie den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro netto plus Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen nicht, wie alle übrigen Unternehmer in Deutschland für ihre Mitarbeiter ab 01.01.2015 einführen musste, sondern erst ab dem 01.01.2018, was der Verlagsbranche Dank der Politik eine Subvention von über 600 Millionen Euro einbrachte die zumindest in diesem Fall im vollem Umfang zu Lasten der Zeitungszusteller ging!
Insofern ist es schon eine Frechheit, liebe Leser, wenn der Geschäftsführer des BDZV Dietmar Wolff meint, dass zwar im Koalitionsvertrag geschrieben steht, dass die Verlagsbranche eine Sonderregelung bei dem Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung erhalten soll, aber im GroKo Vertrag nicht steht, wie diese Subvention zu Gunsten der Verlagsbranche gegenfinanziert werden soll.
Das ist in unseren Augen „Klapperschlangengezüngel“ aus der Verlagsbranche nach der aller feinsten Gutsherrenart!
Denn, liebe Leser, ob es im schlimmsten Fall die Zeitungszusteller selbst sein werden die einseitige die Sonderregelung zu Gunsten der Verlagsbranche im vollen Umfang finanziert oder die Allgemeinheit bleibt ist im Grunde genommen egal und führt zu folgendem Spruch aus dem Volksmunde:
„Der dumme ist und bleibt der kleine Bürger von der unteren Gesellschaftsschicht den jede Kürzung, auf welcher Art auch immer (!), am schwersten trifft, weil er jeden Cent für seinen Lebensunterhalt benötigt!“
Ergänzend erinnern wir hierzu passend noch einmal an einer Passage aus unserer Kolumne „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ vom 14.03.2015 mit folgendem Wortlaut:
„ (…) Oder wie würden unsere Leser reagieren, wenn sie folgenden Wortlaut in der Dezember 2014 Ausgabe der NWZ – Zusteller Zeitschrift „moin, moin!“ Seite 2 lesen, die der in einem Statement an alle seine Zusteller Mitarbeiter abgab:
„(…) Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab dem 1.Januar 2015 Ihre Leistungen nach Arbeitszeit entlohnen und zwar mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro. Die Zeitungszusteller unter Ihnen erhalten ihren Zuschlag in Form einer Steuervergünstigung: In den 8,50 Euro sind zehn Prozent steuerfreier Nachtzuschlag enthalten. (…) Ihr Stundenlohn liegt damit rund 25 % über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvergütung für Zusteller in Höhe von 6,38 Euro (…).“
Klingt das nicht wunderbar, liebe Leser?
25 Prozent zahlt die NWZ freiwillig (!) über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnvergütung in Höhe von 6,38 Euro!
Ist das nicht ein schönes Weihnachtsgeschenk für alle NWZ Zusteller, liebe Leser?
Da wurden noch vor geraumer Zeit NWZ Redakteure, so zumindest nach unserem heutigen Wissenstand, liebe Leser, aus ihren Arbeitsverträgen gedrängt bzw. entsprechend ihre Arbeitsverträge aufgekündigt und in extra dafür eingerichtete NWZ konzerneigene Leiharbeitsfirmen mit schlechteren Sozialleistungen etc. p.p. untergebracht und über Monate weigerte sich die NWZ Chefetage, um „Gathmann, Siedenbiedel, von Bothmer, Köser & Co.“ einen neuen Tarifvertrag abzuschließen und nun zahlt die NWZ FREIWILLIG (!), liebe Leser, 25 Prozent über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvergütung für ihre Zusteller!
Wir erinnern uns, dass es bei der NWZ unter anderem Zusteller gab, die über 300 Stunden monatlich arbeiteten und dies unter einem Stundenlohn von 4 Euro Brutto!
Und nun dies, liebe Leser!
25 Prozent mehr Gehalt über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn!
Sollte es in unserer Zeit noch ein Wunder geben und die NWZ Verantwortlichen, um „Gathmann, Siedenbiedel, Köser, Korte, von Bothmer & Co.“ sind endlich zur Besinnung gekommen?
Hat endlich die Vernunft über die raffgierige Mentalität der NWZ Verantwortlichen gesiegt?
Vernunft und NWZ, liebe Leser, passen bei dieser Chefetage niemals zusammen oder sollte man besser sagen:
„Zwei Welten treffen aufeinander!“
Der Gesetzgeber hat alle Unternehmen in Deutschland dazu verdonnert einen Mindestlohn von 8,50 Euro ab dem 01.01.2015 zu zahlen.
Alle?
Natürlich nicht, liebe Leser!
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel.
Die große Koalition hat um unsere Bundesministerin Andrea Nahles unter anderem eine Ausnahme zugelassen, wonach Zeitungsverlage von diesem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ausgenommen sind.
Zeitungsverlage müssen ab dem 01.01.2015 nicht wie jedes andere Unternehmen in Deutschland 8,50 Euro zahlen, sondern lediglich 6,38 Euro. (…).“
Bei der NWZ werden zwar 8,50 Euro Mindeststundenlohn netto gezahlt, allerdings incl. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag, was mehr oder weniger einem um den Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag geminderten Mindeststundenlohn von 6,38 Euro netto gleich kommt, liebe Leser!
25 Prozent Erhöhung des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen netto Mindestlohn in Höhe von 6,38 Euro, wie es seinerzeit der Geschäftsführer der NWZ Zustellgesellschaft Maurice Wulms gegenüber seinen NWZ Zustellern verkündete, war wohl eher eine Luftnummer oder besser gesagt eine gegenüber seinen Mitarbeiter verdummende Falschaussage, wie wir meinen, liebe Leser!
Um es klar zu stellen, liebe Leser:
„Für 6,38 Euro netto arbeiteten die Zeitungszusteller bis zum 31.12.2017, liebe Leser, und nun wird ihnen vom Gesetzgeber, aber auch von der Verlagsbranche erneut ein Opfer abverlangt, dass ihnen womöglich 5 Jahre lang der Arbeitgeber-Beitrag zur Rentenversicherung von 15 Prozent auf 5 Prozent gekürzt werden soll, was sich bei der späteren Rentenhöhe eines jeden Zeitungszustellers entsprechend bemerkbar machen wird!“
Arbeitswillige Bürger die in unseren Augen die schwächste Gesellschaftsschicht hier in Deutschland darstellt, sind nun zum zweiten Mal die gebeutelten und die reichen Verlagseigentümerfamilien/Konzerne sind die Nutznießer dieser unsozialen Politik von Union und SPD im Einklang mit der Verlagsbranche!
Wer sich nun fragt, wie dieser besagte Passus zu Gunsten der Verlagsbranche und gleichzeitig zu Lasten der Zeitungszusteller bzw. der Allgemeinheit in den GroKo Vertrag kam bekam laut Deutschlandradio auf Nachfrage folgende Antworten:
„Auf entsprechende Fragen äußern sich die Parteien nicht; die CSU schreibt aber, sie halte den Passus für eine gute Maßnahme zur Sicherung der Medienvielfalt; während es aus der CDU Zentrale heißt, die Partei stehe zu dem Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen. Die SPD beantwortet mehrere Anfragen überhaupt nicht. (…).“
Alleine die Tatsache, liebe Leser, dass in der Verlagsbranche über den GroKo Vertrag rauf und runter berichtet und kommentiert wurde über jedes noch so belanglose Zwischenergebnis bzw. Endergebnis, aber nicht über diese Sonderregelung zu Gunsten der Verlagsbranche und zu Lasten der Zeitungszusteller bzw. der Allgemeinheit, sagt zumindest für uns eigentlich alles, was da für „Klapperschlangen“ in der Zeitungsführungsetage, sowie in der Politikführung sitzen, liebe Leser!
Das diese besagte Sonderregelung zur Sicherung der Medienvielfalt als Begründung herhalten soll, wie es die CSU auf Nachfrage dem Deutschlandradio mitteilte, ist insofern dürftig, weil dieses Argument wohl auch auf jede andere Unternehmensbranche innerhalb Deutschlands zutreffen dürfte, wie wir mit Sicherheit sagen können.
Wer gar nicht antwortet, wie die SPD, ist in unseren Augen als gewählte Volkspartei die normalerweise jedem Bürger Rede und Antwort stehen sollte arrogant, borniert und abgehoben, aber macht sich auch gleichzeitig verdächtig etwas verbergen zu wollen bzw. etwas vertuschen zu wollen.
Was nur, liebe Leser?
Vielleicht die Tatsache, dass die SPD selber einer der größten Zeitungsverleger Deutschlands ist und somit als Verleger Nutznießer dieser Sonderregelung zu Lasten der Zeitungszusteller bzw. der Allgemeinheit sein dürfte, wie wir meinen.
In der freien Wirtschaft, sowohl im Inland, wie auch im Ausland, würde man nach unserer persönlichen Auffassung derartige Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Politik Korruption nennen.
Wenn man dann noch abschließend unserer heutigen Kolumnenausgabe „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ bedenkt, liebe Leser, dass die SPD in ihrem Parteinamen das Wort „sozial“ trägt, dann bekommt das Wort „sozial“ zumindest für uns eine vollkommen neue Bedeutung, liebe Leser!
Und, liebe Leser, wenn Zeitungsverleger, natürlich neben der SPD wie selbstverständlich (!), wieder einmal sich als Sprachrohr des „kleinen Mannes“ verstehen, wie sie es so gerne in ihren Presseveröffentlichungen, etc. p.p publizieren, dann sollten unsere Leser immer an den Inhalt unserer heutigen Kolumnenausgabe „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ denken!
Hier der Link zur Sendung Panorama vom 22.03.2018
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/Koalitionsvertrag-Rentenkuerzung-fuer-Zeitungszusteller,zusteller124.html
Euer
Uwe Brandhorst
P.S.: Sämtlichen Äußerungen, Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und
keine Tatsachenbehauptungen, um damit vorsorglich Medienjuristen die Möglichkeit zu nehmen, durch juristische Spitzfindigkeiten Prozesse anzuzetteln, um den überlasteten Gerichten und uns die Zeit zu stehlen, für Nebenkriegsschauplätze, die ohnehin niemanden interessieren bzw. den Kern der Aussagen dieser Internetveröffentlichung, nach unserer persönlichen Auffassung, verfehlen.