Dienstag, 3. April 2018Alle waren sie Mitglied in der NSDAP!
Uwe Brandhorst Wardenburg, den 02.04.2018
Hardenbergstr. 5 26203 Wardenburg Tel. 04407/6369 Fax 04407/8459 Auf ein Wort, liebe Wardenburger! Was haben der Ex- Bundeskanzler Kurt Kiesinger (CDU), der Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), der Ex-Bundespräsident Carl Carstens (CDU), der Ex-Bundespräsident Heinrich Lübke (CDU), der Ex-Bundespräsident Walter Scheel, der ehemaliger Präsident des Bundestages Richard Stücklen (CSU), der Ex-Außenminister Hans-Diedrich Genscher (FDP), die Ex-Wirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller (CDU) und Lieselotte Funcke (SPD), der Ex-Kanzleramtschef Horst Ehmke (SPD), der Ex-Fraktionschef der CDU/CSU - Bundesfraktion Alfred Dregger, etc. p.p alle mit Herrn Oskar Gröning gemeinsam, liebe Leser? Unsere Leser wissen es nicht? Alle waren sie Mitglied in der NSDAP! Wer den Eindruck hat, liebe Leser, dass nach dem 2. Weltkrieg bis Ende in die 80-iger Jahre die Bundesrepublik Deutschland von ehemaligen NSDAP Mitgliedern regiert wurde, der täuscht sich ebenso wenig, wie auch die Tatsache, liebe Leser, dass nach dem 2. Weltkrieg die Justiz, wie auch zum Teil der gesamte Beamtenapparat bis in die Führungsetage von „strammen Nazideutschen“ regiert, verurteilt und verwaltet wurde! Alleine in der Regierung Willy Brandts saßen zwölf ehemalige Nationalsozialisten am Kabinettstisch, liebe Leser! Alle Politiker, Richter und Verwaltungsbeamte in hohen Positionen ließen es sich während der Zeit des Nationalsozialismus gut gehen und danach hatte keiner von ihnen Skrupel es sich nach Ende des 2. Weltkrieges weiterhin gut gehen zu lassen angesichts millionenfacher Morde an Juden, Roma und Sinti, sowie Folter an Regimekritikern, etc. p.p. Politiker mit Nazigedankengut erließen Gesetze, Richter sprachen „Recht“ zu Zeiten des „1000-jährigen Reiches“ und anschließend auch zu Zeiten der Bundesrepublik Deutschlands, wo hohe Verwaltungsbeamte, die Ex-Mitglieder der NSDAP waren, Bescheide über Ordnungswidrigkeiten mit damit verbundenen Bußgeldern, etc. p.p erließen. Mit anderen Worten: „Nazi-Deutsche wurden über Nacht führende Demokraten im Nachkriegs-Deutschland!“ Täuschung, Vertuschung, Verschleppen und Desinteresse von Informationen und Verleugnen von Fakten über mehrere Jahrzehnte – im Klartext: 27 Jahre (!) - waren die Aufgaben von hohen Politkern, Richtern, Verwaltungsbeamten, etc. p.p, damit die eigene NSDAP Mitgliedschaft oder Fremder ihnen nahestehender Personen ja nicht an die Öffentlichkeit gelangte. Und , liebe Leser, so lebten die Politiker, die Richter, die Verwaltungsbeamte, etc. p.p wie die Made im Speck während der Nazizeit und danach weiter frei nach dem Motto: „Pack versteht sich und Pack verrät sich nicht!“ Die USA haben erst 1994 die Mitgliederkartei der NSDAP an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben. Nicht aus dem Grund, liebe Leser, weil vielleicht die Amis den Deutschen die NSDAP Mitgliederkartei nicht eher zurückgeben wollten, sondern weil aus verständlichen Gründen (!) die Deutschen Beamten, Politiker, etc. p.p die besagte Mitgliederkartei erst gar nicht eher haben wollten! Ein Scherz, liebe Leser? Leider ist es nicht so, liebe Leser! Die USA waren bereits 1967 dazu bereit die NSDAP Mitgliederkartei an die Bundesrepublik Deutschland zurückzugeben, jedoch zeigte die damalige Kiesinger Regierung ebenso wenig Interesse an einer Entgegennahme der NSDAP Mitgliederkartei, wie auch seine Nachfolger! Wer als Politiker, oder Beamte die Rück- bzw. Freigabe aller Nazi-Akten einforderte galt in Regierungsreisen, etc. p.p als lästige Nervensäge und/oder wurde nach beharrlichen Drängen ganz einfach aus der Partei ausgeschlossen, wie man es am Fall des SPD Abgeordneten Karl-Heinz Hansen (SPD) eindrucksvoll nachvollziehen könnte, wenn man denn wollte! Durch einen Parlamentsbeschluss erzwangen die Grünen im Jahr 1989 in der Zeit der Kohl-Regierung endlich, dass das Auswärtige Amt die Nazi-Akten aus den USA anfordern musste, was allerdings dann auch noch, wie bereits gesagt, liebe Leser, weiter fünf Jahre dauerte, also insgesamt 27 Jahre (!), bis die NS-Akten die Bundesrepublik Deutschland von den Amerikanern zurück erhielten. Es dauerte deshalb noch weitere fünf Jahre, liebe Leser, weil das Auswärtige Amt unter der Führung des Ex-NSDAP Mitgliedes Hans-Diedrich Genscher - Nachtigall ick hör dir trapsen – nur zum Schein die „sofortige Rückgabe“ der NS-Akten bei der USA forderte. Tatsächlich jedoch signalisierte das Auswärtige Amt unter Genscher dem Bündnispartner Deutschlands zur USA, dass man eine Absage von den Amis erwarte. 1987 machte der ehemalige Direktor des Berlin Document Center (BDC), Daniel Simon seinen Ärger über die Deutschen in einem Memo an die US-Gesandtschaft in Berlin Luft: „Ich habe es langsam satt, dass sie uns immer und immer wieder öffentlich für die Verzögerung verantwortlich machen. Dabei habe ich keinen Zweifel, dass sie (eine Rückgabe der Akten) ablehnen würden, wenn wir ihnen dass BDC Morgen ohne jegliche Bedingungen anbieten würden.“ Das sagt eigentlich alles, liebe Leser! Dass alle Beteiligten, ob in der Politik, in der Justiz, aber auch im Beamtenapparat mit gespaltener Zunge über die Rückgabe der NS-Akten sprachen, erkennt man auch durch eine Anfrage der Linken an das Auswärtige Amt und dessen Antwort: „Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse wonach den USA 1990 ein angebliches Scheinangebot unterbreitet worden sein sollte.“ Es wurden nach unserer Auffassung in der Politik und im Auswärtigen Amt über fast drei Jahrzehnte (!) gelogen, vertuscht, getäuscht, verschleppt, etc. p.p um ehemalige Nazi Deutsche in gehobenen Positionen zu schützen. Man glaubt es kaum , liebe Leser, aber es ist wahr, wenn man den Angaben des Buchautors – „Flakhelfer- wie aus Hitlers jungen Parteimitgliedern Deutschlands führende Demokraten wurden“ - und Journalisten Malte Herwig Glauben schenken sollte, liebe Leser, was wir tun! Sogar im eigenen Aktenbestand des Auswärtigen Amts fand der Buchautor Malte Herwig einem Aktenvermerkt eines höheren Beamten mit folgendem Wortlaut: „Es könne nicht schaden, wenn es noch ein paar Jahre dauert, bis die Akten zurückkommen.“ Das Auswärtige Amt täuschte den Bundestag erneut in der Frage der Nazi-Akten wie schon Anfang der 90-iger Jahre, sagte Malte Herwig, dem es nicht darum ging, dass 1944 achtzehnjährige Heranwachsende in die NSDAP eintraten, sondern vielmehr darum, dass „jahrzehntelang geleugnet wurde und aus persönlicher Verdrängung ein Motiv regierungsamtlichen Handelns wurde“! Die Verzögerungstaktik des Auswärtigen Amts hatte dazu geführt, dass die Öffentlichkeit erst 1994, nach der endgültigen Rückgabe der BDC-Akten, von der NSDAP-Mitgliedschaft Genschers erfuhr. Zwei Jahre zuvor war er nach 18 Jahren als Außenminister zurückgetreten. „Wären diese Akten schon in den Siebzigerjahren zurückgegeben worden – und dazu waren die Amerikaner bereit – wäre Genschers NSDAP-Vergangenheit und die vieler anderer Spitzenpolitiker herausgekommen, als sie noch Regierungsverantwortung hatten, sagte der Buchautor und Journalist Malte Herwig. Was, liebe Leser, wäre wohl geschehen, wenn die Öffentlichkeit noch während der Außendienstzeit von Herrn Genscher erfahren hätte, dass Herr Genscher während der Nazizeit NSDAP Mitglied war? Die damalige Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Beamtenapparat, aber auch die Justiz, wo fast ausschließlich die Richter und übrige Justizbeamte nach Kriegsende ebenfalls ehemalige NSDAP-Mitglieder waren (!), wie z.B. Franz Maßler, Kommentator der Nürnberger Rassegesetze (Titel: Blutschutz und Ehegesundheitsgesetz) und Teilnehmer an der Wannseekonferenz, auf der Anfang 1942 die Ermordung der europäischen Juden beschlossen wurde, die nicht von sich aus von Amts wegen tätig wurden, haben nach unserer Auffassung aus persönlichen und/oder parteitaktischen Gründen gelogen, betrogen, getäuscht, vertuscht, etc. p.p um nach unserer Meinung vielfach ihre eigene Nazi-Vergangenheit gegenüber der Öffentlichkeit zu verheimlichen. In Deutschland fanden nach Kriegsende zahlreiche Prozesse statt, wobei 36.000 Ermittlungsverfahren gegen 172.000 Beschuldigte eröffnet wurden. Von 16.740 Angeklagten wurden lediglich rund 6.600 verurteilt. Bei den Nürnberger Prozessen wurden 24 Hauptverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagt (1945/1946). Es folgten in Nürnberg weitere 12 Prozesse gegen 177 Personen, wobei 13 Todesurteile ausgesprochen wurden, wovon lediglich drei hingerichtet wurden. Weil der deutsche Bundestag 1954 das Amnestiegesetz beschloss, wurden die anderen Todesurteile in Zuchthausstrafen umgewandelt, wobei die meisten bereits 1953 wieder auf freien Fuß waren. „Pack versteht sich und Pack verrät sich nicht!“ Ein Skandal der Extra-Klasse, liebe Leser! Aber, liebe Leser, warum berichten wir über diese vermeintlich „alten Geschichten“ aus der Nazi- bzw. Nachkriegszeit von Politikern, Richtern und hohe Verwaltungsbeamten? Der Grund liegt auf der Hand, liebe Leser! Denn die Verurteilung des Nazi-Deutschen Oskar Gröning und das Inkrafttreten des Lüneburger Landgerichtsurteils ist erst ein paar Monate alt. Und, liebe Leser, so sind die vermeintlich „alten Geschichten“ von damals im Vergleich zum Gröning-Urteil von heute durchaus brandaktuell! ![]() Das ist der Unterschied zwischen hochangesehenen Politikern, Richtern und Verwaltungsbeamten auf der einen Seite und eines Herrn Göring auf der anderen Seite der im „Konzert der Großen“ mehr oder weniger eher eine untergeordnete Rolle während der Nazizeit spielte. Damit unsere Leser es nicht falsch verstehen weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass das Lüneburger Landgerichtsurteil gegen Herrn Göring auch in unseren Augen durchaus seine Berechtigung hat. Nur die Frage die sich nun uns stellt lautet: „Ist dieses Landgerichtsurteil gegen den SS-Mann Herrn Oskar Göring gerecht?“ Wie lautete das Lüneburger Landgerichtsurteil gegen Herrn Göring? Herr Oskar Göring wurde nach über 70 Jahren seit Ende des 2. Weltkrieges im Jahr 2015 im 96 Lebensjahr vor dem Landgericht in Lüneburg angeklagt. Weshalb brauchte die Justiz 70 Jahre um einen Mann nach dem Landgerichtsurteil Lüneburgs zu verurteilen, wegen Beihilfe zum Mord an 300.000 Juden in Ausschwitz? Wenn jemand gegen das Gesetz in 300.000 Fällen verstoßen hat, wie es nun die Lüneburger Gerichtsbarkeit per Urteil festgestellt hat, dann hätte Herr Göring unmittelbar nach Kriegsende verurteilt werden müssen, liebe Leser, und nicht erst nach 70 Jahren. Diese Verschleppung, etc. ist ein Schlag ins Gesicht für die 300.000 getöteten Juden in Ausschwitz und deren Hinterbliebenen, liebe Leser! ![]() Durch diese Gesetzesänderung aus dem Jahr 1968 kann Beihilfe zum Mord an den Juden, etc. p.p bis heute abgeurteilt werden, jedoch nicht gegen diejenigen Mitarbeiter des Reichsicherheitshauptamtes, die am Schreibtisch die Morde planten, weil deren Straftaten inzwischen verjährt sind. Frei nach dem Motto: „Die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen!“ So war es in der Vergangenheit und so bleibt es auch zukünftig, liebe Leser! Ein Skandal der deutschen Politik und der Justiz, sowie des Beamtenapparats der Bundesrepublik Deutschlands, wie wir meinen, liebe Leser! Aber, liebe Leser, ein wesentlicher Gesichtspunkt wurde von den Medien bis heute nicht aufgegriffen. Lange galt in der juristischen Einschätzung der Verbrechen im Krieg und in den Vernichtungslagern des Holocaust die Maxime, dass alles nur auf höheren Befehl begangen worden ist. Diese Verteidigung genügte oftmals. Nichts schien einfacher, als die Verantwortung auf übergeordnete Ränge und Befehlsstrukturen abzuwälzen, was von den jeweiligen Staatsanwälten und den Gerichten auch so akzeptiert wurde, wodurch Beschuldigte Kriegsverbrecher von der Justiz freigesprochen wurden. Im Fall des SS-Mann Oskar Gröning lief es vor dem Landgericht Lüneburg allerdings erstmalig vollkommen in die komplett gegengesetzte Richtung, liebe Leser. Nach Auffassung des Lüneburger Gerichtes leistete Herr Oskar Göring allein durch seine Tätigkeit in Auschwitz, wo er in Auschwitz an der Rampe das Gepäck von deportierten Juden, Roma und Sinti nach Wertsachen durchwühlte, an sich nahm, sie entsprechend auflistete und anschließen bei einer ihm zugeordneten Wehrmachtsbehörde abgab, einen Beitrag zum hundertausendfachen Mord, ohne das ihm konkrete Tötungsdelikte nachgewiesen wurde. Das Lüneburger Landgericht ist der Auffassung, dass das Handeln von dem SS-Mann Oskar Gröning ein Tatbeitrag war. Zwar war laut dem Landgericht in Lüneburg Herr Oskar Göring ein „kleines Rädchen“, aber letztendlich ist und bleibt dieser noch so winzige Tatbeitrag ein Teil des Gesamtgeschehens, liebe Leser. Diese Auffassung des Landgerichts Lüneburgs kann man nach unserer persönlichen Auffassung durchaus vertreten, liebe Leser, allerdings muss sich die Staatsanwaltschaft, aber auch das Landgericht in Lüneburg dennoch die Frage gefallen lassen, wieso wurde der SS-Mann erst rund 70/50 Jahre später angeklagt und vor Gericht gestellt, da das Ordnungswidirgkeitengesetz bereits am 01.Oktober 1968 geändert wurde? Diese SS-Mann mit dem Namen Oskar Gröning lebte rund 70 Jahre in geordneten bürgerlich gut situierten Verhältnissen weiter, aber durch seine Beihilfe wurden rund 300.000 Juden, Sinti und Roma ermordet und konnte ihr Leben nicht so sorglos weiterführen, wie Herr Göring! Aus dem besagten Landgerichtsurteil aus Lüneburg resultierend ergibt sich noch eine ganz andere Frage, Liebe Leser: „Wo fängt nach dem Lüneburger Landgerichtsurteil nun Beihilfe zum Mord während des 2. Weltkriegs an und wo hört sie auf?“ Der Soldat vorne an der Front leistete nach unserer Meinung auch Beihilfe zum Mord an den Juden, etc. p.p, weil erst durch die Landgewinne, die die Soldaten an der Front erkämpften, wurde es überhaupt erst möglich zum Beispiel Juden unter anderem nach Auschwitz zu deportieren und dort zu ermorden. Auch die Soldaten insgesamt wären nach unserer Auffassung nach dem Lüneburger Landgerichtsurteil ein winziges Rädchen des Gesamttatbestands bzw. machten eine Ermordung an den Juden, etc. p.p erst möglich! Wie sieht es mit den Bürgern aus die in der Waffenindustrie der Wehrmacht im Heimatland Deutschland für Munition sorgten? Ohne Munition kein Kampf und keine Geländegewinne, was auch keine Deportation von Juden, etc. p.p zur Folge gehabt hätte, oder, liebe Leser? Aber auch NSDAP Mitglieder die Mitgliedsbeiträge an die Nazis zahlten sind nach unserer Auffassung nach dem Landgerichtsurteil Lüneburg ein winziges Rädchen im Gesamtgeschehen und hätten demnach ebenfalls zur Beihilfe am hundertausendfachen Mord an Juden, Roma und Sinti während des 2. Weltkrieges angeklagt werden müssen, liebe Leser, weil Mitgliedsbeiträge die NSDAP in ihrer Außenwirkung mit unterstützten, etc. p.p, was letztendlich ein Teil ihres Erfolges war. Man stelle sich die Auswirkungen des Lüneburger Landgerichtsurteils in ihrer Konsequenz für alle Deutschen einmal vor, liebe Leser, wie wir sie hier in unserer heutigen Kolumnenausgabe aufgezeigt haben mit den von uns aufgezeigten persönlichen Rückschlüssen die wir aus dem besagten Lüneburger Landgerichtsurteil gezogen haben! Bundeskanzler Kiesinger und Schmidt, sowie die Bundespräsidenten, wie Lübke, Scheel, Carstens, Außenminister Genscher, etc. p.p, sie alle wären Mitverantwortlich am Mord an Millionen von Juden, Roma und Sinti, sofern man als Leser unseren Ausführungen und Gedankengängen als korrekt ansehen würde. Letztendlich müsste man nach dem Urteil des Landgerichts in Lüneburg zu dem Endergebnis kommen, dass mehr oder weniger, bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Widerstandskämpfer, das gesamte deutsche Volk hätte vor Gericht gestellt werden müssen. Da dies nicht der Fall war stellt sich abschließend die Frage: „Ist die Verurteilung des SS-Mann Oskar Gröning durch das Landgericht Lüneburg angesichts der von uns aufgezeigten Faktenlage dieser Kolumnenausgabe „Auf ein Wort, liebe Wardenburger!“ noch gerecht?“ Diese Frage muss ein jeder Leser unserer heutigen Ausgabe für sich selbst beantworten. Euer Uwe Brandhorst P.S.: Sämtlichen Äußerungen, Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und keine Tatsachenbehauptungen, um damit vorsorglich Medienjuristen die Möglichkeit zu nehmen, durch juristische Spitzfindigkeiten Prozesse anzuzetteln, um den überlasteten Gerichten und uns die Zeit zu stehlen, für Nebenkriegsschauplätze, die ohnehin niemanden interessieren bzw. den Kern der Aussagen dieser Internetveröffentlichung, nach unserer persönlichen Auffassung, verfehlen.
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